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    Zusatzversicherung und Grundversicherung: der entscheidende Unterschied

    Die beiden werden oft in einem Atemzug genannt, unterliegen aber verschiedenen Gesetzen – und das ändert alles. Die Grundversicherung regelt das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Der Leistungskatalog ist bei allen 34 Versicherern identisch, und jeder muss Sie aufnehmen. Zusatzversicherungen fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort gilt keine Aufnahmepflicht.

    Grundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
    AufnahmeAufnahmepflicht für alleVersicherer darf ablehnen
    Gesundheitsprüfungkeinein der Regel erforderlich
    Leistungengesetzlich festgelegt, überall gleichje Anbieter und Produkt verschieden
    Prämienach Alter, Wohnort, Franchise, Modellzusätzlich nach Eintrittsalter und Gesundheit
    Kündigungjährlich, Eingang bis 30. Novembernach Vertrag, meist 3 Monate auf Jahresende
    Wechseljederzeit unproblematischnur mit erneuter Gesundheitsprüfung

    Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung nie, bevor die neue schriftlich zugesagt hat. Weil jeder Versicherer Sie ablehnen darf, kann eine vorschnelle Kündigung dazu führen, dass Sie am Ende ohne Zusatzdeckung dastehen – und mit zunehmendem Alter oder nach einer Diagnose bekommen Sie sie oft nirgends mehr zu vergleichbaren Bedingungen. Bei der Grundversicherung besteht dieses Risiko nicht.

    Welche Zusatzversicherungen gibt es?

    Zusatzversicherungen sind keine einzelne Police, sondern Bausteine. Die meisten Menschen brauchen nicht alle – sinnvoll ist, was zu Ihrer Lebenssituation passt.

    BausteinDeckt typischerweise abSinnvoll für
    Spitalzusatz allgemein (ganze Schweiz)Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz statt nur im WohnkantonWer nicht an das kantonale Listenspital gebunden sein will
    Spitalzusatz halbprivatZweibettzimmer, Behandlung durch KaderarztWer mehr Ruhe und Wahlmöglichkeit beim Arzt wünscht
    Spitalzusatz privatEinzelzimmer, Behandlung durch ChefarztWer maximale Wahlfreiheit und Komfort will
    Ambulante ZusatzversicherungBrillen und Kontaktlinsen, Prävention, Impfungen, Fitnessbeiträge, TransportWer regelmässig Leistungen bezieht, die das KVG nicht deckt
    AlternativmedizinHomöopathie, Osteopathie, Akupunktur, NaturheilkundeWer komplementärmedizinische Methoden nutzt
    ZahnversicherungZahnbehandlungen, Zahnkorrekturen, teils ProphylaxeFamilien mit Kindern und wer absehbaren Zahnbedarf hat

    Der genaue Umfang unterscheidet sich je Anbieter erheblich – gleiche Produktnamen bedeuten nicht gleiche Leistungen. Massgebend sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.

    Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

    1. 1
      Zuerst den Bedarf klären, dann die Prämie
      Eine günstige Police, die Ihre tatsächlichen Leistungen nicht deckt, ist teurer als eine passende. Fragen Sie sich, welche Leistungen Sie in den letzten drei Jahren gebraucht haben.
    2. 2
      Prämienentwicklung im Alter mitdenken
      Anders als in der Grundversicherung steigen VVG-Prämien mit dem Alter oft deutlich. Ein Angebot, das mit 30 günstig ist, kann mit 60 belastend sein. Fragen Sie nach dem Prämienverlauf.
    3. 3
      Grundversicherung und Zusatz getrennt betrachten
      Beides muss nicht beim selben Versicherer liegen. Wer die Grundversicherung wechselt, kann die Zusatzversicherung behalten – und umgekehrt.
    4. 4
      Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantworten
      Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer, den Vertrag später aufzulösen oder Leistungen zu verweigern – im Ernstfall genau dann, wenn Sie sie brauchen.
    5. 5
      Kündigungsfristen in der eigenen Police nachlesen
      Die Frist des 30. November gilt nur für die Grundversicherung. Bei Zusatzversicherungen steht sie im Vertrag; üblich sind drei Monate auf Ende des Vertragsjahres.

    Reihenfolge, die sich bewährt hat: Zuerst die Zusatzversicherung klären und die Zusage abwarten, danach die Grundversicherung optimieren. Für die Grundversicherung finden Sie die offiziellen BAG-Prämien in unserem Krankenkassen-Vergleich, und die Fristen erklärt die Seite Krankenkasse wechseln.

    Häufige Fragen zu Zusatzversicherungen

    Kann mich eine Zusatzversicherung ablehnen?
    Ja. Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dort gilt keine Aufnahmepflicht. Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen, einzelne Leiden ausschliessen oder einen Prämienzuschlag verlangen. In der Grundversicherung ist das anders: Dort müssen alle 34 Versicherer Sie ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
    Kann ich Grundversicherung und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern haben?
    Ja, das ist ohne Weiteres möglich und oft sinnvoll. Sie können die Grundversicherung zur günstigsten Kasse wechseln und die Zusatzversicherung dort lassen, wo sie ist. Beide Verträge sind rechtlich unabhängig voneinander.
    Muss ich meine Zusatzversicherung auch bis am 30. November kündigen?
    Nein. Die Frist des 30. November gilt ausschliesslich für die KVG-Grundversicherung. Bei Zusatzversicherungen richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Vertrag; üblich sind drei Monate auf Ende des Vertragsjahres. Die genaue Frist steht in Ihrer Police.
    Was passiert, wenn ich kündige und die neue Versicherung mich ablehnt?
    Dann stehen Sie ohne Zusatzdeckung da. Deshalb gilt: erst die schriftliche Zusage des neuen Versicherers abwarten, dann die alte Police kündigen – nie umgekehrt. Mit steigendem Alter oder nach einer Diagnose ist eine neue Zusatzversicherung oft nicht mehr zu vergleichbaren Bedingungen erhältlich.
    Welche Zusatzversicherung lohnt sich wirklich?
    Das hängt von Ihrer Situation ab, nicht von einer allgemeinen Empfehlung. Nützlich ist die Frage, welche Leistungen Sie in den letzten drei Jahren tatsächlich bezogen haben. Wer regelmässig Brillen, Zahnbehandlungen oder Komplementärmedizin braucht, profitiert; wer selten zum Arzt geht, zahlt möglicherweise für Leistungen, die er nie bezieht.
    Steigen die Prämien von Zusatzversicherungen mit dem Alter?
    In der Regel ja, und oft deutlich. Anders als in der Grundversicherung, wo nur drei Altersklassen gelten, kalkulieren VVG-Versicherer nach Eintrittsalter und Risiko. Ein Angebot, das mit 30 günstig wirkt, kann im Alter spürbar teurer werden. Fragen Sie vor Abschluss nach dem zu erwartenden Prämienverlauf.
    Was ist der Unterschied zwischen halbprivat und privat?
    Halbprivat bedeutet in der Regel ein Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Kaderarzt, privat ein Einzelzimmer und Behandlung durch den Chefarzt. Beide erweitern zudem die Spitalwahl über den Wohnkanton hinaus. Der konkrete Umfang unterscheidet sich je Anbieter – massgebend sind die Versicherungsbedingungen.
    Deckt die Grundversicherung Zahnbehandlungen?
    Nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder als Folge eines Unfalls. Normale Zahnbehandlungen, Kontrollen und Zahnkorrekturen zahlen Sie selbst oder über eine Zahnzusatzversicherung.

    Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Verbindlich sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des konkreten Vertrags. Diese Übersicht ersetzt keine persönliche Beratung.