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    Privathaftpflicht & Hausrat

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    Warum Privathaftpflicht & Hausrat?

    Privathaftpflicht

    • Schäden an Dritten (Personen & Sachen)
    • Deckungssumme bis CHF 10 Mio.
    • Schlüsselverlust inklusive
    • Obligatorisch für jeden Haushalt

    Hausratversicherung

    • Schutz für bewegliche Güter
    • Feuer, Diebstahl, Vandalismus
    • Elementarschäden (Hochwasser, etc.)
    • Zusatzoptionen verfügbar

    Privathaftpflicht und Hausrat: zwei Versicherungen, ein Paket

    Die beiden werden fast immer zusammen verkauft und deshalb ständig verwechselt. Der Unterschied ist aber einfach: Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre eigenen Sachen beschädigt oder gestohlen werden.

    PrivathaftpflichtHausrat
    Schütztfremdes Eigentum und fremde PersonenIhr eigenes bewegliches Eigentum
    Obligatorischgesetzlich nein – vom Vermieter fast immer verlangtnein, aber dringend empfohlen
    Typischer FallSie beschädigen die MietwohnungEinbruch, Wasserschaden, Brand
    VersicherungssummeDeckungssumme in MillionenhöheNeuwert Ihres gesamten Hausrats
    Gilt füralle Personen im Haushaltden Haushalt an der Wohnadresse

    Warum Vermieter darauf bestehen: Die Privathaftpflicht deckt sogenannte Mietsachschäden – Schäden an der gemieteten Wohnung selbst, vom durchgescheuerten Parkett bis zum Brandloch im Teppich. Ohne diese Deckung haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen. Deshalb steht sie in praktisch jedem Schweizer Mietvertrag als Bedingung.

    Was die Privathaftpflicht abdeckt – und was nicht

    Sie greift bei Personenschäden, Sachschäden und daraus folgenden Vermögensschäden, die Sie als Privatperson verursachen. Versichert sind in der Regel alle im selben Haushalt lebenden Personen, einschliesslich Kinder und Haustiere.

    Gedeckt
    Sie stossen beim Nachbarn eine Vase um
    Gedeckt
    Ihr Kind zerkratzt ein fremdes Auto
    Gedeckt
    Sie beschädigen als Mieter das Parkett der Wohnung
    Gedeckt
    Sie verursachen als Velofahrende einen Unfall
    Gedeckt
    Ihr Hund beisst eine Passantin
    Nicht gedeckt
    Ihr eigenes Notebook fällt herunter
    Nicht gedeckt
    Sie beschädigen Ihr eigenes Auto
    Nicht gedeckt
    Schaden, den Sie vorsätzlich anrichten

    Eigene Sachen sind nie über die Haftpflicht gedeckt – dafür ist der Hausrat da. Und vorsätzlich verursachte Schäden zahlt keine Versicherung.

    Was die Hausratversicherung abdeckt

    Versichert ist alles Bewegliche in Ihrer Wohnung: Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr, Sportausrüstung. Nicht versichert ist das Gebäude selbst – dafür braucht es eine Gebäudeversicherung, die Eigentümerinnen und Eigentümer betrifft, nicht Mietende.

    Gedecktes EreignisUmfang
    Feuer, Rauch, Blitzschlag, ExplosionStandard
    Elementarschäden (Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawinen)Standard
    Wasserschäden aus LeitungenStandard
    Einbruchdiebstahl und BeraubungStandard
    Glasbruch an Mobiliar und Gebäudeverglasungoft wählbar
    Einfacher Diebstahl auswärts (z. B. gestohlene Tasche)meist Zusatz
    Fahrrad und E-Bike ausserhalb der Wohnungmeist Zusatz

    Welche Bausteine im Grundpaket enthalten sind, unterscheidet sich je Anbieter erheblich. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

    Die Versicherungssumme: der häufigste Fehler

    Die Hausratsumme soll dem Neuwert Ihres gesamten Besitzes entsprechen – also dem Betrag, den eine vollständige Neuanschaffung heute kosten würde. Fast alle schätzen diesen Wert zu tief.

    Unterversicherung wirkt bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Ist Ihr Hausrat nur zur Hälfte des tatsächlichen Werts versichert, kürzt der Versicherer auch einen kleinen Schaden entsprechend anteilig. Wer bei einem Wasserschaden mit vollem Ersatz rechnet, erhält dann nur einen Teil.

    Gehen Sie deshalb einmal Raum für Raum durch und rechnen Sie zusammen, was Neubeschaffung kosten würde. Und passen Sie die Summe an, wenn sich etwas ändert – Umzug, Familienzuwachs, grössere Anschaffungen.

    Achten Sie zusätzlich auf den Verzicht auf Kürzung bei Grobfahrlässigkeit. Ohne diesen Baustein darf der Versicherer die Leistung kürzen, etwa wenn ein Fenster gekippt blieb und eingebrochen wurde oder eine Kerze unbeaufsichtigt brannte. Genau in solchen Alltagssituationen entstehen die meisten Schäden.

    Wechseln, kündigen, umziehen

    Beide Versicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist des 30. November, die für die Krankenkasse gilt, spielt hier keine Rolle – massgebend ist Ihr Vertrag. Üblich sind drei Monate Kündigungsfrist auf das Ende der Versicherungsperiode.

    1. 1
      Ordentliche Kündigung
      Prüfen Sie in der Police, wann die Periode endet und welche Frist gilt. Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
    2. 2
      Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
      Erhöht der Versicherer die Prämie ohne entsprechende Leistungsanpassung, dürfen Sie ausserordentlich kündigen. Die Frist ist kurz und beginnt mit der Mitteilung.
    3. 3
      Nach einem Schadenfall
      Nach einer Schadenzahlung dürfen beide Seiten kündigen – auch die Versicherung.
    4. 4
      Beim Umzug
      Der Vertrag läuft in der Regel weiter, aber melden Sie die neue Adresse. Wohnungsgrösse und Ort beeinflussen die Prämie, und eine nicht gemeldete Adresse kann im Schadenfall Probleme machen.

    Häufige Fragen zu Haftpflicht und Hausrat

    Ist eine Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?
    Gesetzlich nicht. In der Praxis kommen Mietende aber kaum darum herum: Praktisch jeder Schweizer Mietvertrag verlangt sie, weil sie Mietsachschäden abdeckt – also Schäden an der gemieteten Wohnung. Ohne diese Deckung haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen.
    Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Hausrat?
    Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre eigenen Sachen beschädigt oder gestohlen werden. Beide werden meist im selben Paket verkauft, sind aber zwei getrennte Deckungen mit unterschiedlichem Zweck.
    Brauche ich als Mieter eine Gebäudeversicherung?
    Nein. Die Gebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst und ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Als Mietende brauchen Sie Hausrat für Ihr Mobiliar und Privathaftpflicht für Schäden, die Sie verursachen – einschliesslich Schäden an der Wohnung.
    Wie hoch soll die Hausratsumme sein?
    Sie soll dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen, also dem Betrag für eine vollständige Neuanschaffung zu heutigen Preisen. Gehen Sie dafür Raum für Raum durch. Ist die Summe zu tief angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig – und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust.
    Was bedeutet Unterversicherung?
    Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats liegt. Der Versicherer ersetzt dann nur den entsprechenden Anteil. Wer seinen Hausrat auf die Hälfte des realen Werts versichert hat, bekommt auch bei einem kleinen Wasserschaden nur etwa die Hälfte ersetzt.
    Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?
    In der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller in der Regel ja, im Rahmen des Einbruchdiebstahls. Wird es draussen gestohlen, greift meist nur ein Zusatzbaustein für einfachen Diebstahl auswärts. Bei teureren E-Bikes lohnt der Blick in die Bedingungen besonders.
    Sind meine Kinder und Haustiere mitversichert?
    In der Privathaftpflicht sind üblicherweise alle im selben Haushalt lebenden Personen eingeschlossen, ebenso Haustiere. Beschädigt Ihr Kind ein fremdes Auto oder beisst Ihr Hund jemanden, ist das gedeckt. Prüfen Sie die Bedingungen, wenn Kinder auswärts studieren oder Pferde gehalten werden.
    Was passiert beim Umzug mit meiner Hausratversicherung?
    Der Vertrag läuft in der Regel weiter, aber Sie müssen die neue Adresse melden. Wohnungsgrösse und Ort beeinflussen die Prämie, und eine nicht gemeldete Adressänderung kann im Schadenfall zu Problemen führen. Ein Umzug ist zugleich ein guter Anlass, die Versicherungssumme zu überprüfen.

    Angaben nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Verbindlich sind immer die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags. Unser Vergleichsrechner für diese Sparten ist in Arbeit – bis dahin beraten wir Sie gerne persönlich.