Privathaftpflicht & Hausrat
Unser Vergleichsrechner für Haftpflicht- und Hausratversicherungen wird gerade fertiggestellt. Lassen Sie sich benachrichtigen oder hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten für eine persönliche Beratung.
Anbieter vergleichen
Vergleichen Sie die besten Schweizer Haftpflicht- und Hausratversicherungen auf einen Blick
KI-gestützte Analyse
Erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung basierend auf Ihrer individuellen Situation
Unabhängig & kostenlos
100% unverbindlich. Wir arbeiten unabhängig und in Ihrem Interesse
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen mit einem persönlichen Angebot
Privathaftpflicht
- Schäden an Dritten (Personen & Sachen)
- Deckungssumme bis CHF 10 Mio.
- Schlüsselverlust inklusive
- Obligatorisch für jeden Haushalt
Hausratversicherung
- Schutz für bewegliche Güter
- Feuer, Diebstahl, Vandalismus
- Elementarschäden (Hochwasser, etc.)
- Zusatzoptionen verfügbar
Privathaftpflicht und Hausrat: zwei Versicherungen, ein Paket
Die beiden werden fast immer zusammen verkauft und deshalb ständig verwechselt. Der Unterschied ist aber einfach: Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihre eigenen Sachen beschädigt oder gestohlen werden.
| Privathaftpflicht | Hausrat | |
|---|---|---|
| Schützt | fremdes Eigentum und fremde Personen | Ihr eigenes bewegliches Eigentum |
| Obligatorisch | gesetzlich nein – vom Vermieter fast immer verlangt | nein, aber dringend empfohlen |
| Typischer Fall | Sie beschädigen die Mietwohnung | Einbruch, Wasserschaden, Brand |
| Versicherungssumme | Deckungssumme in Millionenhöhe | Neuwert Ihres gesamten Hausrats |
| Gilt für | alle Personen im Haushalt | den Haushalt an der Wohnadresse |
Warum Vermieter darauf bestehen: Die Privathaftpflicht deckt sogenannte Mietsachschäden – Schäden an der gemieteten Wohnung selbst, vom durchgescheuerten Parkett bis zum Brandloch im Teppich. Ohne diese Deckung haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen. Deshalb steht sie in praktisch jedem Schweizer Mietvertrag als Bedingung.
Was die Privathaftpflicht abdeckt – und was nicht
Sie greift bei Personenschäden, Sachschäden und daraus folgenden Vermögensschäden, die Sie als Privatperson verursachen. Versichert sind in der Regel alle im selben Haushalt lebenden Personen, einschliesslich Kinder und Haustiere.
Eigene Sachen sind nie über die Haftpflicht gedeckt – dafür ist der Hausrat da. Und vorsätzlich verursachte Schäden zahlt keine Versicherung.
Was die Hausratversicherung abdeckt
Versichert ist alles Bewegliche in Ihrer Wohnung: Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr, Sportausrüstung. Nicht versichert ist das Gebäude selbst – dafür braucht es eine Gebäudeversicherung, die Eigentümerinnen und Eigentümer betrifft, nicht Mietende.
| Gedecktes Ereignis | Umfang |
|---|---|
| Feuer, Rauch, Blitzschlag, Explosion | Standard |
| Elementarschäden (Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawinen) | Standard |
| Wasserschäden aus Leitungen | Standard |
| Einbruchdiebstahl und Beraubung | Standard |
| Glasbruch an Mobiliar und Gebäudeverglasung | oft wählbar |
| Einfacher Diebstahl auswärts (z. B. gestohlene Tasche) | meist Zusatz |
| Fahrrad und E-Bike ausserhalb der Wohnung | meist Zusatz |
Welche Bausteine im Grundpaket enthalten sind, unterscheidet sich je Anbieter erheblich. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Die Versicherungssumme: der häufigste Fehler
Die Hausratsumme soll dem Neuwert Ihres gesamten Besitzes entsprechen – also dem Betrag, den eine vollständige Neuanschaffung heute kosten würde. Fast alle schätzen diesen Wert zu tief.
Unterversicherung wirkt bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Ist Ihr Hausrat nur zur Hälfte des tatsächlichen Werts versichert, kürzt der Versicherer auch einen kleinen Schaden entsprechend anteilig. Wer bei einem Wasserschaden mit vollem Ersatz rechnet, erhält dann nur einen Teil.
Gehen Sie deshalb einmal Raum für Raum durch und rechnen Sie zusammen, was Neubeschaffung kosten würde. Und passen Sie die Summe an, wenn sich etwas ändert – Umzug, Familienzuwachs, grössere Anschaffungen.
Achten Sie zusätzlich auf den Verzicht auf Kürzung bei Grobfahrlässigkeit. Ohne diesen Baustein darf der Versicherer die Leistung kürzen, etwa wenn ein Fenster gekippt blieb und eingebrochen wurde oder eine Kerze unbeaufsichtigt brannte. Genau in solchen Alltagssituationen entstehen die meisten Schäden.
Wechseln, kündigen, umziehen
Beide Versicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist des 30. November, die für die Krankenkasse gilt, spielt hier keine Rolle – massgebend ist Ihr Vertrag. Üblich sind drei Monate Kündigungsfrist auf das Ende der Versicherungsperiode.
- 1Ordentliche KündigungPrüfen Sie in der Police, wann die Periode endet und welche Frist gilt. Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
- 2Sonderkündigungsrecht bei PrämienerhöhungErhöht der Versicherer die Prämie ohne entsprechende Leistungsanpassung, dürfen Sie ausserordentlich kündigen. Die Frist ist kurz und beginnt mit der Mitteilung.
- 3Nach einem SchadenfallNach einer Schadenzahlung dürfen beide Seiten kündigen – auch die Versicherung.
- 4Beim UmzugDer Vertrag läuft in der Regel weiter, aber melden Sie die neue Adresse. Wohnungsgrösse und Ort beeinflussen die Prämie, und eine nicht gemeldete Adresse kann im Schadenfall Probleme machen.
Häufige Fragen zu Haftpflicht und Hausrat
Ist eine Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Hausrat?
Brauche ich als Mieter eine Gebäudeversicherung?
Wie hoch soll die Hausratsumme sein?
Was bedeutet Unterversicherung?
Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?
Sind meine Kinder und Haustiere mitversichert?
Was passiert beim Umzug mit meiner Hausratversicherung?
Angaben nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Verbindlich sind immer die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags. Unser Vergleichsrechner für diese Sparten ist in Arbeit – bis dahin beraten wir Sie gerne persönlich.