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    Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: was deckt was?

    Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie bekommen Sie keine Nummernschilder. Sie deckt allerdings nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug brauchen Sie Teil- oder Vollkasko, und beide sind freiwillig.

    Gedecktes RisikoHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
    Schaden am fremden Fahrzeug oder an Personen
    Diebstahl des Fahrzeugs
    Feuer, Blitzschlag, Explosion
    Elementarereignisse (Hagel, Sturm, Hochwasser)
    Glasbruch
    Marderbiss und Tierschäden
    Kollision mit einem Tier
    Selbstverschuldeter Unfallschaden am eigenen Fahrzeug
    Vandalismus

    Der genaue Umfang unterscheidet sich je Anbieter. Massgebend sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

    Faustregel für die Kaskofrage: Bei einem neuen oder geleasten Fahrzeug führt an der Vollkasko meist kein Weg vorbei – Leasinggeber verlangen sie in der Regel vertraglich. Mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs sinkt der Wiederbeschaffungswert, und irgendwann steht die Vollkaskoprämie nicht mehr im Verhältnis zum möglichen Schaden. Dann reicht die Teilkasko.

    Was Ihre Prämie bestimmt

    Anders als bei der Krankenkasse gibt es bei der Autoversicherung keinen amtlichen Prämientarif, den man nachschlagen könnte. Jeder Versicherer kalkuliert eigenständig. Diese Angaben fliessen in unsere Berechnung ein – und sie sind auch bei den Anbietern die üblichen Stellschrauben:

    FaktorWirkung
    Schadenfreie JahreDer wichtigste Hebel. Nach mehreren unfallfreien Jahren sinkt die Prämienstufe deutlich.
    Alter der Fahrerin oder des FahrersJunge Lenkende unter 25 zahlen wegen der Unfallstatistik deutlich mehr.
    FahrzeugtypLimousine, Kompaktwagen, SUV, Sportwagen oder Elektroauto werden unterschiedlich eingestuft.
    Jährliche FahrleistungWer wenig fährt, zahlt weniger. Die Angabe sollte realistisch sein.
    AbstellplatzGarage, eigener Parkplatz oder Strasse – das beeinflusst vor allem die Kaskoprämie.
    Gewählte DeckungHaftpflicht allein, mit Teilkasko oder mit Vollkasko.
    SelbstbehaltEin höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, erhöht aber Ihren Anteil im Schadenfall.
    WohnortRegionale Unterschiede bei Unfall- und Diebstahlhäufigkeit schlagen auf die Prämie durch.

    Warum wir hier keine Preise nennen: Für Autoversicherungen gibt es keine öffentliche Prämiendatenbank wie das BAG sie für die Krankenkassen führt. Jede pauschale Angabe wäre eine Schätzung. Belastbar ist nur eine Berechnung mit Ihren konkreten Angaben – Fahrzeug, Wohnort, Fahrleistung und schadenfreie Jahre verändern das Ergebnis erheblich.

    Bonus, Malus und der Schadenfreiheitsrabatt

    Die meisten Schweizer Versicherer arbeiten mit Prämienstufen: Jedes unfallfreie Jahr bringt Sie eine Stufe nach unten, jeder selbstverschuldete Schaden mehrere Stufen nach oben. Ihre Einstufung nehmen Sie beim Wechsel zum neuen Versicherer mit – sie gehört Ihnen, nicht der Gesellschaft.

    Bei kleineren Schäden lohnt deshalb die Rechnung: Wenn die Höherstufung über mehrere Jahre teurer wird als der Schaden selbst, kann es günstiger sein, ihn selbst zu bezahlen. Viele Versicherer bieten zudem einen Bonusschutz an, der die Rückstufung nach dem ersten Schaden verhindert.

    Beim Anbieterwechsel wichtig: Lassen Sie sich von Ihrem bisherigen Versicherer eine Schadenbestätigung ausstellen. Ohne diesen Nachweis stuft Sie der neue Versicherer möglicherweise schlechter ein, als Ihnen zusteht.

    Wann Sie die Autoversicherung wechseln können

    Autoversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Die Frist des 30. November, die für die Krankenkasse gilt, spielt hier keine Rolle. Massgebend ist Ihr Vertrag – üblich sind drei Monate Kündigungsfrist auf das Ende der Versicherungsperiode.

    1. 1
      Ordentliche Kündigung auf Ablauf
      Prüfen Sie in Ihrer Police, wann die Versicherungsperiode endet und welche Frist gilt. Setzen Sie sich rechtzeitig eine Erinnerung – die Frist verstreicht schneller als gedacht.
    2. 2
      Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
      Erhöht der Versicherer die Prämie ohne entsprechende Leistungsanpassung, können Sie den Vertrag ausserordentlich kündigen. Die Frist dafür ist kurz und beginnt mit der Mitteilung.
    3. 3
      Kündigung nach einem Schadenfall
      Nach einer Schadenzahlung dürfen beide Seiten kündigen – Sie ebenso wie die Versicherung. Rechnen Sie damit, wenn Sie einen grösseren Schaden gemeldet haben.
    4. 4
      Bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf
      Verkaufen Sie das Fahrzeug, endet die Deckung nicht automatisch. Melden Sie den Verkauf und klären Sie, ob der Vertrag auf ein neues Fahrzeug übertragen wird.

    Kündigen Sie nie, bevor die neue Police steht. Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht fahren, und das Strassenverkehrsamt zieht die Nummernschilder ein. Lassen Sie sich die neue Deckung bestätigen, bevor Sie die alte beenden.

    Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

    Die günstigste Prämie ist nicht automatisch das beste Angebot. Diese Punkte entscheiden im Schadenfall darüber, ob Sie zufrieden sind:

    Grobfahrlässigkeit
    Ohne Zusatz darf der Versicherer Leistungen kürzen, etwa bei überhöhter Geschwindigkeit oder Ablenkung. Der Verzicht auf diese Kürzung ist einer der wichtigsten Bausteine überhaupt.
    Parkschaden
    Schäden durch unbekannte Dritte auf dem Parkplatz sind in der Vollkasko nicht immer eingeschlossen.
    Insassenschutz
    Deckt Verletzungen der Mitfahrenden über die gesetzliche Haftpflicht hinaus ab.
    Zeitwertzusatz oder Neupreisentschädigung
    Legt fest, wie viel Sie bei einem Totalschaden erhalten – Zeitwert oder ein Betrag näher am Kaufpreis.
    Selbstbehalt
    Prüfen Sie, ob der niedrigere Selbstbehalt den Prämienaufschlag wert ist. Bei seltenen Schäden lohnt oft der höhere.
    Assistance und Pannenhilfe
    Oft bereits über einen Verkehrsclub abgedeckt – doppelt zahlen lohnt sich nicht.

    Wer mehrere Versicherungen bündelt, bekommt bei manchen Anbietern einen Rabatt. Das kann sich lohnen, sollte aber nicht dazu führen, eine schlechtere Deckung zu akzeptieren. Wie wir Anbieter bewerten, steht offen in unserer Ranking-Methodik.

    Häufige Fragen zur Autoversicherung

    Welche Autoversicherung ist in der Schweiz obligatorisch?
    Nur die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie ist im Strassenverkehrsgesetz vorgeschrieben, und ohne den Versicherungsnachweis gibt das Strassenverkehrsamt keine Nummernschilder heraus. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.
    Was kostet eine Autoversicherung in der Schweiz?
    Eine seriöse Pauschalantwort gibt es nicht. Anders als bei der Krankenkasse existiert keine amtliche Prämiendatenbank; jeder Versicherer kalkuliert eigenständig. Die Prämie hängt vor allem von den schadenfreien Jahren, dem Alter der fahrenden Person, dem Fahrzeugtyp, der jährlichen Fahrleistung, dem Abstellplatz, der gewählten Deckung und dem Selbstbehalt ab. Erst eine Berechnung mit Ihren konkreten Angaben ergibt eine belastbare Zahl.
    Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
    Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die Sie nichts können: Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse, Glasbruch, Marderbiss und Kollisionen mit Tieren. Die Vollkasko schliesst all das ein und übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus.
    Lohnt sich eine Vollkasko bei einem älteren Auto?
    Meist nicht. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs, und der sinkt mit den Jahren – während die Vollkaskoprämie nicht im selben Mass fällt. Bei neuen oder geleasten Fahrzeugen ist sie dagegen üblich; Leasinggeber verlangen sie in der Regel vertraglich.
    Wann kann ich meine Autoversicherung kündigen?
    Nach den Fristen Ihres Vertrags, üblicherweise drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode. Zusätzlich besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, und nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten kündigen. Die Frist des 30. November betrifft nur die Krankenkasse.
    Nehme ich meinen Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mit?
    Ja. Die Einstufung gehört Ihnen. Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer eine Schadenbestätigung ausstellen und reichen Sie sie beim neuen Anbieter ein – ohne diesen Nachweis erfolgt die Einstufung möglicherweise schlechter, als Ihnen zusteht.
    Was bedeutet Grobfahrlässigkeit bei der Autoversicherung?
    Bei grober Fahrlässigkeit – etwa deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder Ablenkung am Steuer – darf der Versicherer die Leistung kürzen. Viele Anbieter verkaufen den Verzicht auf diese Kürzung als Zusatzbaustein. Das ist einer der wichtigsten Punkte beim Vergleich, weil er im Ernstfall über einen erheblichen Teil der Entschädigung entscheidet.
    Soll ich einen kleinen Schaden überhaupt melden?
    Rechnen Sie nach. Ein gemeldeter Schaden führt zur Höherstufung, und die wirkt über mehrere Jahre. Wenn die Mehrprämie in dieser Zeit teurer ist als der Schaden, kann es günstiger sein, ihn selbst zu tragen. Ein Bonusschutz, sofern vereinbart, verhindert die Rückstufung nach dem ersten Schaden.

    Angaben zu Deckungen und Fristen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Strassenverkehrsgesetz (SVG). Verbindlich sind immer die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags. Dieser Vergleich ersetzt keine persönliche Beratung.