◆ Unabhängig seit 2012 · Daten in der Schweiz
    ·Hilfe
    finvistaCH
    • Policy Upload
      NEU
    071 552 30 00
    AnmeldenBeratung buchen →
    1. Startseite
    2. Krankenkasse wechseln

    Familien-Vergleich & Wechsel

    Finden Sie die beste Kasse für Ihre Familie und sparen Sie bis zu CHF 450/Jahr.

    Deadline beachten!

    Kündigung muss bis 30. November bei Ihrer alten Kasse eingehen

    Bis zu 7 Personen
    Intelligente Empfehlungen
    Kündigungen automatisch
    100% Kostenlos

    Wie es funktioniert

    1

    Familie erfassen

    Bis zu 7 Personen (2 Erwachsene + 5 Kinder) hinzufügen.

    2

    Persönliche Daten

    PLZ, Geburtsdatum und aktuelle Kasse angeben.

    3

    Vergleich & Empfehlung

    Intelligente Analyse mit Gesamt-Ersparnis.

    4

    Kündigungen erstellen

    Automatisch generierte Kündigungen per Post.

    Krankenkasse vergleichen & wechseln

    Finden Sie die beste Kasse für Ihre Familie – kostenlos in 7 Schritten

    1Familie
    2Präferenzen
    3Kassen
    4Vergleich
    5Resultate
    6Details
    7Übersicht
    8Download

    Familiensituation

    Wer soll die Krankenkasse wechseln? Erfassen Sie alle Personen, für die Sie einen Vergleich möchten.

    👤 Hauptperson (Sie)

    💡 Tipp: Erfassen Sie alle Familienmitglieder, um den optimalen Familien-Vergleich zu erhalten. Sie können später wählen, ob alle zur gleichen Kasse wechseln oder individuell optimiert werden sollen.

    Häufige Fragen

    Kann ich für die ganze Familie vergleichen?

    Ja! Unser Tool unterstützt bis zu 7 Personen (2 Erwachsene + 5 Kinder). Sie erhalten einen Familien-Vergleich mit Gesamt-Ersparnis.

    Ist der Service wirklich kostenlos?

    Ja, finvista.ch ist komplett kostenlos. Einzig das Einschreiben bei der Post kostet CHF 2.50.

    Was ist mit Kindern unter 18?

    Kinder unter 18 haben automatisch CHF 0 Franchise. Sie sind als Elternteil unterschriftsberechtigt für die Kündigung.

    Muss ich jede Kasse einzeln kündigen?

    Nein! Sind mehrere Familienmitglieder bei der gleichen Kasse, erstellen wir EINE gruppierte Kündigung für alle.

    Was ist die "finvista Empfehlung"?

    Unsere AI analysiert nicht nur den Preis, sondern auch Kundenzufriedenheit, Service-Qualität und Leistungen. Die finvista Empfehlung ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

    Kann ich auch Mitte Jahr wechseln?

    Ja, bei Standardmodell und CHF 300 Franchise können Sie per 30. Juni wechseln (Frist: 31. März).

    Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

    In den meisten Fällen ja – und zwar deutlich mehr, als viele annehmen. Zwischen der günstigsten und der teuersten Grundversicherung liegen je nach Kanton CHF 1’804 bis CHF 2’921 pro Jahr. Für dieselbe gesetzlich festgelegte Leistung, beim selben Arzt, mit denselben Medikamenten.

    Der Grund ist einfach: Der Leistungskatalog der Grundversicherung steht im Krankenversicherungsgesetz und ist bei allen 34 Versicherern identisch. Wer wechselt, verzichtet auf nichts – er zahlt nur weniger für dasselbe. Wer zusätzlich vom Standardmodell in ein Hausarzt- oder HMO-Modell wechselt, spart im Schnitt weitere CHF 754 pro Jahr.

    Warum die meisten trotzdem bleiben: Der Wechsel gilt als kompliziert und riskant. Beides stimmt nicht. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Wartefrist und keine Deckungslücke – die neue Versicherung beginnt am 1. Januar, die alte endet am 31. Dezember. Der administrative Aufwand besteht aus einem Kündigungsschreiben.

    Kündigungsfristen 2026: Wann Sie wechseln können

    Es gibt drei Wege aus der Grundversicherung. Der bekannteste ist der Jahreswechsel, aber nicht der einzige.

    1
    Ordentliche Kündigung auf den 31. Dezember
    Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel – ein am 29. November aufgegebener Brief kann zu spät sein. Versenden Sie eingeschrieben und rechnen Sie mehrere Tage Postlauf ein.
    2
    Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
    Teilt Ihnen die Kasse eine höhere Prämie mit, können Sie auf das Ende des Monats kündigen, der auf die Mitteilung folgt. Dieses Recht gilt unabhängig davon, welche Franchise oder welches Modell Sie gewählt haben.
    3
    Wechsel per 30. Juni (Art. 7 Abs. 1 KVG)
    Wer die ordentliche Franchise und das Standardmodell mit freier Arztwahl hat, kann mit dreimonatiger Frist auch auf das Ende eines Kalendersemesters wechseln – also per 30. Juni, mit Kündigung bis Ende März. Mit höherer Franchise oder einem alternativen Modell entfällt dieser Weg; dann bleibt nur der Jahreswechsel.

    Die vier häufigsten Fehler beim Kassenwechsel

    Die Zusatzversicherung mitkündigen wollen

    Grundversicherung und Zusatzversicherung sind rechtlich zwei verschiedene Verträge – die Grundversicherung nach KVG, die Zusatzversicherung nach VVG. Eine Kündigung der einen beendet die andere nicht. Für Zusatzversicherungen gelten oft längere Fristen, teils drei Monate auf Jahresende.

    Die Zusatzversicherung zuerst kündigen

    In der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht: Der neue Versicherer darf Sie nach Ihrer Gesundheit fragen und den Antrag ablehnen. Kündigen Sie deshalb nie, bevor die neue Zusatzversicherung schriftlich zugesagt hat. In der Grundversicherung besteht dieses Risiko nicht.

    Auf den Poststempel vertrauen

    Bei der Kündigung zählt der Eingang bei der Kasse, nicht das Datum des Versands. Wer am 30. November aufgibt, ist zu spät. Ein eingeschriebener Brief Mitte November ist der sichere Weg.

    Nur auf die Prämie schauen

    Die günstigste Prämie ist nicht automatisch die beste Wahl. Prüfen Sie, ob das Modell zu Ihnen passt: Beim Hausarzt- oder HMO-Modell müssen Sie im Krankheitsfall zuerst eine bestimmte Stelle kontaktieren. Und prüfen Sie die Franchise – bei regelmässigen Behandlungen kann eine tiefe Franchise günstiger sein, obwohl die Prämie höher ist.

    Häufige Fragen zum Kassenwechsel

    Bis wann muss ich die Krankenkasse 2026 kündigen?
    Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel – versenden Sie deshalb eingeschrieben und mit einigen Tagen Reserve.
    Wie viel kann ich durch einen Wechsel sparen?
    Je nach Kanton liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Grundversicherung bis zu CHF 2’921 pro Jahr – bei gesetzlich identischen Leistungen. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei CHF 583.37 pro Monat, die Spanne reicht von CHF 385.80 bis CHF 913.80.
    Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
    In der Grundversicherung nicht. Es gilt die Aufnahmepflicht: Jeder Versicherer muss Sie unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Gesundheitszustand aufnehmen, und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Bei Zusatzversicherungen ist das anders – dort darf ein Antrag abgelehnt werden.
    Was passiert mit meiner Zusatzversicherung, wenn ich die Grundversicherung wechsle?
    Nichts. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) sind getrennte Verträge. Die Zusatzversicherung läuft beim bisherigen Anbieter weiter, auch wenn die Grundversicherung wechselt. Wollen Sie beide wechseln, müssen Sie beide separat kündigen – und die neue Zusatzversicherung sollte schriftlich zugesagt sein, bevor Sie die alte kündigen.
    Entsteht beim Wechsel eine Deckungslücke?
    Nein. Die bisherige Versicherung endet am 31. Dezember, die neue beginnt am 1. Januar. Es gibt keine Wartefrist und keinen ungedeckten Tag. Der bisherige Versicherer darf die Kündigung erst wirksam werden lassen, wenn die neue Deckung feststeht.
    Kann ich auch unterjährig wechseln?
    Ja, unter zwei Bedingungen. Erstens bei einer Prämienerhöhung: Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht auf das Ende des Monats, der auf die Mitteilung folgt. Zweitens nach Art. 7 Abs. 1 KVG auf das Ende eines Kalendersemesters, also per 30. Juni mit Kündigung bis Ende März – das gilt allerdings nur mit der ordentlichen Franchise im Standardmodell mit freier Arztwahl.
    Muss ich meiner alten Kasse einen Grund nennen?
    Nein. Die Kündigung der Grundversicherung braucht keine Begründung. Es genügt ein Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Versichertennummer, dem Kündigungstermin und Ihrer Unterschrift.

    Prämiendaten: Geschäftsjahr 2026, Quelle Bundesamt für Gesundheit (BAG), priminfo.admin.ch. Angaben zu Fristen und Rechten nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Dieser Vergleich ersetzt keine persönliche Beratung.

    finvista

    Der unabhängige Vergleich für Krankenkassen, Versicherungen und Finanzen — gegründet in St. Gallen.

    LXI

    Versicherungen

    • Krankenkasse
    • Auto
    • Hausrat & Haftpflicht
    • Rechtsschutz
    • Reise
    • Zusatzversicherungen

    Finanzen

    • Hypotheken
    • Säule 3a
    • Quellensteuer
    • Eigenheim finanzieren

    Unternehmen

    • Über uns
    • FAQ
    • Kontakt
    • Policy Upload
    • Datenquellen

    Für Partner

    • Partner werden
    • Broker registrieren
    • Berater registrieren
    • Partner-Login

    Kontakt

    • FINWIWO AG
    • Oberstrasse 153
    • 9000 St. Gallen
    • CHE-297.970.593
    • admin@finvista.ch
    © 2026 FINWIWO AG · St. GallenDatenschutzAGBImpressumCookie-Einstellungen

    Automatischer Krankenkassen-Wechsel

    Wechseln Sie Ihre Grundversicherung praktisch automatisch – für die ganze Familie.

    Für die ganze Familie
    Automatische Kündigungen & Vorlagen
    100% Kostenlos

    Was macht Wechsel?

    Unser Service hilft Ihnen, die Grundversicherung praktisch automatisch zu wechseln.

    1

    Familie eingeben

    Geben Sie Ihre Familienmitglieder ein – Partner und bis zu 5 Kinder.

    2

    Vergleich & Empfehlung

    Unser System vergleicht alle Kassen und findet die beste für Ihre Familie.

    3

    Automatische Dokumente

    Das System generiert automatisch alle Kündigungen und Anmeldungen für alle Familienmitglieder.

    4

    Kostenloser Download

    Alle PDFs werden kostenlos per E-Mail zugestellt und stehen zum Download bereit.